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Fahrverbot auf Waldstrassen

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Da wir kürzlich aus gegebenem Anlass darüber diskutiert haben ob man denn nun durch einen Wald fahren darf, wenn keine Fahrverbotsschilder angebracht sind, habe ich ein wenig Recherche betrieben.

Gemäss einem Bundesgesetz von 1991 ist es nicht gestattet mit Motorfahrzeugen auf Waldstrassen zu fahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrten im Zusammenhang mit der Forstbewirtschaftung.

Da stellte sich für mich natürlich die Frage, wo Waldstrassen anfangen und wie ich diese erkennen kann. Auf den Karten von Swisstopo und des GIS Zürich habe ich mal einige Waldränder abgesucht aber ich konnte keine Veränderung an den Linien erkennen. Es ist also auf der Karte nicht direkt ersichtlich, wo eine befestigte Strasse aufhört und eine Waldstrasse anfängt. Ich habe darauf eine Anfrage beim Zürcher Forstdienst – Abteilung Wald platziert aber auch dort konnte man mir nicht wirklich weiterhelfen. Zum einen kann man sicher mal an den gesunden Menschenverstand apellieren und sich wohl vorstellen, dass es eine Waldstrasse ist, wenn links und rechts nur Bäume stehen. Ich kenne aber in meiner Region einige Strassenabschnitte, welche hier als Streitpunkt ausgelgt werden könnten. Auf Nachfrage bei der betreffenden Gemeinde konnte man mir keine Verbindliche Auskunft geben. Um 14.30 hatten entweder schon alle zuständigen Beamten Feierabend gemacht oder man scheute einfach den Aufwand um den Zonenplan zu öffnen….

Ein wichtiger Punkt, der mich persönlich auch stark tangiert, da ich 3/4 meiner Caches mit dem Mountainbike angefahren habe: Fahrräder sind zwar vom allgemeinen Fahrverbot auf Waldstrassen ausgenommen , dürfen aber nur auf den befestigten Wegen fahren. Es ist also verboten im Wald einem inoffiziellen Single-Trail zu folgen. Würde man erwischt hätte das ziemlich teure Konsequenzen (100.- + Bearbeitungsgebühr) und kann je nach Vorstrafenregister bis zum Entzug des Führerausweises führen. Auch wenn das Biken hierzulande schon ein Breitensport ist lässt sich der Gesetzgeber in der Hinsicht nicht erweichen. Es gibt aber zahlreiche Kooperationen von Bikern und Waldbesitzern welche in gegenseitigen Einverständnis solche Trails erlauben und bauen.

Wie auch beim Geocachen ist es oft eine Frage des Dialogs, damit auch unkonventionelle Projekte umgesetzt werden können.

Um es aber auch hier nochmal festzuhalten:

ZGB §699, Abs. 1:

Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.

Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und soll keinesfalls als allgemeingültige Rechtsberatung gesehen werden. Im Zweifel wende dich an den Anwalt deines Vertrauens um verbindliche Informationen zu erhalten. Der Artikel behandelt ausschliesslich Schweizer Recht.

Autor: sch4tzsucher

Baujahr 81, Wohnhaft im Zürcher Unterland, Grosse-Dosen-Fan

3 Kommentare

  1. Also wer so eine Antwort gibt hat auch einen wesentlichen Punkt von Geocaching nicht verstanden:
    Es geht beim Geocaching überhaupt nicht darum in die Natur raus zu kommen,- das ist eine reine Interpretation von einzelnen Cachern in der Schweiz.
    Als Geocaching erfunden wurde in der USA lag der erste Cache an einem Strassenrand, weder an einem speziell schönen Ort noch speziell zum gehen. Der Sinn war es, mit angegebenen Koordinaten ein Versteck und somit den Cache zu finden. DAS alleine ist der effektive Sinn des Geocachings.
    Alles Andere, ob man sich nun bewegt, schöne Dinge sieht, an nie dagewesene Orte kommt, sind reine Interpretationen und auf den Vorlieben der einzelnen Cacher aufgebaut.

    Also, der einzig wesentliche Punkt des Geocachings ist, anhand von Koordinaten etwas Verstecktes zu finden.

    Doch zurück zum Waldweg. Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben dass eine ungeteerte Strasse, welche links und rechts einen Wald aufweist auch gleich ein Waldweg ist.
    Für mich gilt, auch wenn es kein explizites Fahrverbot hat: Da wo ich gerne spaziere und mich von Autos gestört fühlen würde (im Wald, auf einem schmalen Uferpfad, etc.) da fahr auch ich mit dem Auto nicht hin.
    Es ist in der Eigenverantwortung eines Jeden dass wir Rücksicht auf die Tiere und die Pflanzen nehmen.
    Und Fahrverbot sind Fahrverbot, da gibt es dann auch keine Ausnahme weil man mal schnell durch will. Von mir aus 2000.– Busse wer ohne Genehmigung in einen Wald mit Fahrverbotsschild fährt, denn es gibt keinen Grund da rein zu fahren,- und schon gar nicht eine Büchse.

  2. Man gut das es solche gesetzte in Deutschland nicht gibt. Hier gibt es nur die einfahrt verboten schilder die aber meist den zusatzt dabei haben: „Anlieger Frei“.
    Und wer ist ein Anlieger, jemand der ein Anliegen hat. Was ich automatisch habe wenn ich am ende des weges ein Cache heben will 😉

  3. Also wer sich diese Frage ernsthaft stellt, hat einen wesentlichen Punkt von Geocaching nicht verstanden… es soll darum gehen raus in die Natur zu kommen… das Fenster runterkurbeln um die Filmdose zu signieren sehe ich nicht als Geocaching… aber jedem das Sein…

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